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- Domainnamen mit rechtlich geschützten Namen (z. B. Marken, Bekannte
Persönlichkeiten, Städtenamen, Firmennamen usw.) kann man nicht ohne weiteres für sich registrieren
- Ein Sichern solcher Domainname zum Zwecks des anschließenden gewerbs-
mäßigen und gewinnbringenden Weiterverkauf an den rechtsmäßigen Inhaber bzw. an andere Personen, die ebenfalls rechtsmäßig keinen Anspruch auf darauf haben, ist nicht erlaubt.
- Die genannten Punkte führen bei Mißachten I.d.R. zu schadenersatzpflichtigen
und strafrechtlichen Konsequenzen seitens des rechtmäßigen Inhabers des Namens, ganz zu schweigen von der Aberkennung des Domainnamens
- Überlegen Sie sich also gut vorher, welchen Domainnamen Sie sich sichern
möchten, um nicht später Schwierigkeiten mit dem rechtsmäßgien Inhaber bzw. der Justiz zu bekommen.
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