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Impressumspfilcht:
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1.
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Das Impressum muss auf der Webseite gut erkennbar, schnell aufzufinden und vor allem vollständig sein.
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2.
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Die Impressumspflicht des Teledienstegesetzes ist besonders für den Verbraucherschutz gedacht und ist zwingend nötig bei geschäftsmäßigen Telediensten.
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3.
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Wer also kein Impressum auf seiner Webseite führt, sollte bedenken: Ein Impressum bringt Ihnen Vorteile, denn möchte sich ein eventueller Neu- kunde vorabinformieren (z. B. bei einem Kauf) und Ihr Impressum fehlt oder führt falsche Angaben, so könnte man Zweifel über die Seriösität bekommen und zum Konkurrenten wechseln.
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Für Privatpersonen gilt:
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Wer auf seiner Webseite nur Familienfotos, Hobbys/Freizeitaktivitäten oder allgemein nur Persönliches darstellt, so entfällt i.d.R. die Impressumspflicht.
Sofern aber überwiegend Berichte veröffentlicht werden, so kann dies unter die Pflicht fallen (Mediendienstestaatsvertrag).
Außerdem gilt dies auch für gewerbsmäßige Angebote bei Auktionshäusern (z. B. Ebay), weshalb dann die Angaben direkt auf der Angebotsseite des Artikels erscheinen müssen !)
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Prüfliste für verbindliche Angaben im Impressum:
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- Vor- und Nachnamen, ggf. Namen der Gesellschaft, vollständige
Anschrift (kein Postfach angeben, nicht erlaubt
- Vertretungsberechtigte bei Gesellschaften
- Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme (Telefon, Fax, Email)
- ggf. Angaben der Aufsichtsbehörde bei genehmigungspflichtigen
Tätigkeiten (z.B. Steuerberatern, Architekten, Rechtsanwälte, Ärzte)
- ggf. Eintragung im Handels-, Vereins- oder sonstigen Registern inkl.
Registernummer
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (bei gewerbsmäßigem Angebot)
- gesetzliche Berufsbezeichnung (Angabe, welcher Staat dies verleiht)
sowie der berufsrechtlichen Regelungen inkl. Fundstelle
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